Die Stadt Bad Staffelstein (bis 2001 Staffelstein) liegt im oberfränkischen Landkreis Lichtenfels, im „Gottesgarten am Obermain“, der viele Sehenswürdigkeiten aufweist
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
10.481 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96231
Vorwahl
09573
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Staffelstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Bad Staffelstein hat eine 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet "Reundorfer Straße" im Stadtteil Schönbrunn vorgesehen. Hierbei werden several Änderungen vorgenommen, wie die Vorverlegung der straßenseitigen Baugrenze auf drei Meter, die Zulassung von Zeltdächern, die Festsetzung der Erdgeschoss-Fußbodenhöhe auf die Höhe des Extrem-Hochwassers und die Überarbeitung der Festsetzungen zu Wärmepumpen. Ferienwohnungen werden ausdrücklich zugelassen, und die Eingrünung zur freien Landschaft wird von fünf auf drei Meter reduziert. Zudem werden die Pflanzabstände entlang der öffentlichen Straße gelockert und Maßnahmen zum Artenschutz ergänzt.
Die Stadt bemüht sich, Innenentwicklungspotenziale zu nutzen, um Leerstände zu beseitigen und innerstädtisch attraktiven Wohnraum zu schaffen, was jedoch ein langwieriger Prozess ist. Es gibt Pläne, unbebaute Grundstücke durch regelmäßige Ansprache der Eigentümer zu entwickeln und Bebauungspläne nur bei entsprechendem Bedarf aufzustellen.
Die Einwohnerzahl in Bad Staffelstein ist in den letzten zehn Jahren leicht gestiegen, aber für die nächsten zehn Jahre wird ein Rückgang prognostiziert. Die durchschnittliche Haushaltsgröße liegt bei 1,93 Personen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.